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Das Prüfungspferd muss selbst ausgebildet sein! Wenn das Pferd nur teilweise vom Reiter ausgebildet wurde, muss der Richter darüber informiert werden. Der Bewerber kann nur dann anerkannt werden, wenn der Richter der Überzeugung ist, dass der Reiter das Pferd jetzt auch selber ausbilden könnte.



  

  • Wappenträger


  

  • Ritter der Akademischen Reitkunst

  

  • 1. Ring Piaffprüfung
  • 2. Ring Passage
  • 3. Ring Galopparbeit (Serienwechsel)
  • 4. Ring Levade
  • 5. Ring Terre á Terre
  • 6. Ring Croupade und Ballotade/Capriole


  

  • Meister der Akademischen Reitkunst